Votum von Ständerat Rolf Schweiger
betreffend Hochspannungsnetz anlässlich der Sitzung der Energiedirektoren der Schweiz vom 28. April 2006
- Im Bereiche der Energie und der Energiepolitik stellen wir fest, dass einerseits seitens grosser Energiekonzerne und andererseits auch seitens von Staaten ein intensives Rin-gen, ja manchmal fast ein Kampf um optimale Positionierungen, um Vorteile, Macht und Einfluss internationalen Energiegeschäft im Gange sind. Bei Gas und Öl ist dies augen-fällig. Bei der Elektrizität ist das Ringen um Marktpositionen subtiler; deswegen aber doch sehr wohl vorhanden
- In diesem energiepolitischen Wettbewerb spielen Qualität und Verlässlichkeit der Grund-Infrastrukturen für alle Arten von Versorgungen, insbesondere aber für die Versorgung mit Elektrizität eine für die Zukunft unseres Landes ganz allgemein und für die wirtschaftliche Standortattraktivität der Schweiz im Besonderen eine immer grössere Rolle. Dem Hochspannungsnetz kommt dabei für die Landesversorgung, aber auch für die Positionierung der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb eine zentrale und im Zuge der Liberalisierung der Strommärkte immer zentraler werdende Bedeutung
- Die Rahmenbedingungen für das Hochspannungsnetz müssen deshalb, (gerade weil dieses so zentral ist), klar, möglichst einfach, transparent, vor allem aber langfristig ausgelegt sein. Die Politik muss heute den Mut haben, sich für eine Lösung zu entscheiden, welche diese Voraussetzungen erfüllt. Auch wenn der Weg zu einer solchen Lösung (nicht aber die Lösung selbst) nicht bequem, sondern im Gegenteil manchmal sogar unangenehm sein kann; wir müssen dies im Interesse einer langfristigen Stabilität der Bedingungen für unsere Elektrizitätsversorgung tun. Nur das Wissen, eine saubere, klare und transparente Lösung zu haben, schafft für Haushalte und Wirtschaft denjenigen Grad von Sicherheit, der fundamentale Basis für eine gedeihliche Fortentwicklung dessen, was wir begonnen haben, auch tatsächlich sein kann. Das Wort Sicherheit ist dabei nicht nur hinsichtlich der eher technischen Gegebenheiten, wie reibungslosem Betrieb, günstigen Kosten und ähnlichem zu verstehen. Sicherheit bedeutet vor allem, die Überzeugung haben zu können, im internationalen Elektrizitätsgeschäft nicht benachteiligt werden zu können. Insbesondere mit Letzterem glaubt die Subkommission, die von ihr angestrebte Stabilität erreichen zu können. Das Hochspannungsnetz ist derjenige Teil unserer Infrastruktur, welche diese Stabilität zu garantieren vermag.
- Was sind nun die Voraussetzungen, welche nach Auffassung der Subkommission für die Regelung des Hochspannungsnetzes erforderlich sind:
- Das Hochspannungsnetz muss durch eine nationale Netzgesellschaft betrieben werden
- Diese Gesellschaft soll das Hochspannungsnetz nicht nur betreiben; sie muss es auch besitzen.
- Die Netzgesellschaft muss von Elektrizitätsunternehmungen irgendwelcher Art so weit wie möglich unabhängig sein.
- Für die Netzgesellschaft muss da das Hochspannungsnetz selbst ein reines natürliches Monopol ist ein Regulator Spielregeln formulieren und durchsetzen.
- Es muss einerseits eine gewisse Garantie dafür vorhanden sein, dass in speziellen Situationen der Einfluss der Politik auf das strategisch bedeutsame Hochspannungsnetz gewährleistet sein, und es muss andererseits Gewissheit bestehen, dass keine Interessenkollisionen auftreten, welche dazu führen könnten, dass unsere Wirtschaft im internationalen Elektrizitätsgeschäft benachteiligt wird.
Es mögen einige von Ihnen am letzten Samstag den Artikel in der NZZ über das Hochspannungsnetz gelesen haben. Für Sie als Energiedirektorinnen und Energiedirektoren bedeutsam ist, dass die NZZ die ersten vier Ziele unserer Subkommission Betrieb und Eigentum gehören zusammen, völlige Unabhängigkeit von den Elektrizitätsunternehmungen, Regulator vollumfänglich teilt. Nicht völlig einverstanden ist die NZZ mit der von der Subkommission angestrebten mehrheitliche Beteiligung öffentlicher Gemeinwesen, wozu ich aber dies auch als eher extremer liberaler Wirtschaftspolitiker dazu neige, dass diese Optik eine zu vorschnelle und eine zu stark auf den betrieblichen Fokus ausgerichtete ist.
Vorschnell ist diese Optik deshalb, weil der Vorschlag der Subkommission eine sehr weitgehende Beteiligung auch anderer als öffentlicher Gemeinwesen am Hochspannungsnetz ermöglicht. Vom Wert dieses Netzes nämlich können nämlich im Umfange von über 80 % andere, als öffentliche Gemeinwesen profitieren, somit also private, institutionelle Anleger, Unternehmungen, aber auch Überlandwerke. Die Subkommission schlägt nämlich vor, dass 70 % des Wertes des Hochspannungsnetzes als langfristige Anlagemöglichkeit auch für solche, die nicht öffentliche Gemeinwesen sind, sein können. Wir haben diese möglichen Anlagevehikel als Obligationen bezeichnet. Die heute am Hochspannungsnetz indirekt beteiligten Kantone und Gemeinden können zwar diese 70 % des Netzwertes durchaus auch für sich behalten. Sie können die Ihnen zukommenden Obligationen aber auch verflüssigen, damit Anlegern mit langfristigen Anlagehorizonten sichere und stabil rentierende Finanzanlagen ermöglichen sowie finanzpolitisch sich entlasten.
Die restlichen 30 % des Wertes des Hochspannungsnetzes gehen an die bisherigen Aktionäre in Form von Aktien. Rund die Hälfte dieser Aktien können allenfalls mit noch zu definierenden Beschränkungen auch an nicht-öffentliche Gemeinwesen verkauft und somit ebenfalls verflüssigt werden. Wenn auf diese Weise die Möglichkeit geschaffen wird, nahezu 85 % des heutigen Netzwertes bei anderen, als öffentlichen Gemeinwesen platzieren zu können, wird auch unter ordnungspolitischen Aspekten durchaus eine Situation geschaffen werden, die in Berücksichtigung der Stabilitäts-Interessen unserer Elektrizitätsversorgung und unter Berücksichtigung des Interesses an einem unbeeinflussbaren Betreiben des Hochspannungsnetzes verhältnismässig, richtig und notwendig ist.
Die Subkommission weiss, dass dann, wenn die Kantone und Gemeinden Ihrer Lösung zustimmen, damit auch Verantwortung verbunden ist, unternehmerische Verantwortung, vor allem aber politische. Die unternehmerische Verantwortung darf nicht überbewertet werden. Sie besteht vorab darin, für die Netzgesellschaft später einmal Personen anzustellen, die eine qualifizierte und kompetente Führung zu gewährleisten vermögen. Strategische Entscheide werden zwar ebenfalls zu fällen sein, dies beispielsweise dann, wenn es um grössere Erneuerungen oder Ausbauten des Netzes geht. Der Normalfall des Netzbetriebes aber wird sich auf Probleme beziehen, die von der operationellen Führung der Netzgesellschaft zu lösen sind.
Bedeutsamer dagegen ist die politische Verantwortung. Sie wird sich nicht häufig konkretisieren. Allein schon die Tatsache nämlich, dass das Aktionariat im wesentlichen Umfange aus öffentlichen Gemeinwesen besteht, wird zur Folge haben, dass die Anliegen der Allgemeinheit Haushalte und Unternehmungen beim Betrieb des Netzes angemessen und prioritär berücksichtigt werden. Es wird aber Situationen geben, wo die Gewährleistung der Sicherheit in einem engeren wie in einem weiteren Sinne verstanden und die unbeeinflusste Wahrung von binnen- und aussenwirtschaftlichen Interessen ein Wahrnehmen von Verantwortung erfordert. Ich glaube und hoffe, dass die Kantone und Gemeinden im Interesse aller bereit sind, sich dieser Verantwortung zu stellen. Die Schweiz könnte so Gegebenheiten schaffen, die heute im umliegenden Ausland noch nicht bestehen, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aber in absehbarer Zukunft entstehen werden. Gerade die Tatsache, etwas zu tun, deren Notwendigkeit andere erst später einzusehen beginnen, ist einer der Gründe, welche den Erfolg der Schweiz bis anhin massgeblich bestimmt hat. Ich hoffe, dass auf diesem Wege weiter gegangen werden kann und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich dieser Beurteilung im laufenden Konsultationsverfahren anschliessen können.


