Ansprache von Ständerat Rolf Schweiger anlässlich der Promotionsfeier der Juristenabsolventen der Universität Zürich, gehalten am 5.7.2006, im Grossmünster Zürich
Sehr geehrter Herr Dekan
Sehr geehrte Damen und Herren
Vor allem aber: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Für einmal ist die Begrüssung Teil des Inhalts meiner Ansprache. Ich habe Sie die Sie heute zu Lizenziates und Doktores des Rechts ernannt werden nämlich mit derjenigen Anrede angesprochen, die zum Bestandteil Ihres späteren Lebens wird. Als Frau Kollegin, als Herr Kollege werden Sie zukünftig von all jenen, die sich der Juristerei verschrieben haben, begrüsst und angeschrieben, vom obersten Bundesrichter bis hin zum letzten Winkeladvokaten. Es wird Sie dies vor allem am Anfang mit leisem Stolz erfüllen, doch - stolz zu sein, hat auch seine Tücken. Das Attribut Juristin oder Jurist ist nicht nur positiv besetzt, wie es beispielsweise seit kurzem das Attribut "Fussballer" oder etwas weniger Fussballerin ist. Nein - viele neigen sogar dazu, die Menschheit in zwei Kategorien aufzuteilen, nämlich in Juristinnen und Juristen einerseits und in Personen mit gesundem Menschenverstand andererseits. Diejenigen von uns, die sich vorab unter seinesgleichen aufzuhalten pflegen, werden über diese Vereinfachung spotten und sagen, sie sei zu simpel, um ernsthaft überhaupt nur schon bedacht zu werden. Andere und ich gehöre dazu empfinden leicht anders. Auch in noch so absurden Sprüchen kann ein Körnchen Wahrheit stecken. Warum ich so denke, hängt nicht zuletzt vom Umstand ab, dass ich nebst Jurist auch Politiker bin. Fast täglich renne ich gegen das Vorurteil meiner Politkollegen an, die uns Juristen Spitzfindigkeit, ja oft sogar Weltfremd-heit vorwerfen.
Lassen Sie mich dies darstellen an zwei Geschäften des Parlaments, an denen ich nicht unwesentlich beteiligt bin:
Beispiel 1:
Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unseres Staates. Sie ist allerdings nicht rein ausgestaltet. Nicht zuletzt unseres demokratischen Verständnisses wegen ist die Legislative etwas über den beiden anderen Gewalten positioniert. Im Verhältnis zur Judikative heisst dies beispielsweise, dass wir Parlamentarier die Zahl der Bundesrichter festzulegen haben, das Präsidium des Bundesgerichts bestimmen, dessen Budget genehmigen, die Oberaufsicht auszuüben haben und vieles andere mehr. Die Gerichts- und Rechtskommission welche beiden Kommission ich präsidierte hat die Fülle dieser Aufgaben als Verpflichtung empfunden, Auskünfte auch über Fragen der Finanzen, der Organisation, der Führung sowie des qualitativen und quantitativen Einsatzes des Gerichtspersonals zu erhalten. Hierauf einen Anspruch zu haben, erachteten wir ange-sichts dessen, dass die Ausgaben der beiden obersten Bundesgerichte in den letzten acht Jahren um fast 50 % zugenommen haben, in besonderer Weise als gerechtfertigt. Doch - die Haltung des Bundesgerichts war - vorsichtig ausgedrückt - eine leicht andere. Es beliess es dabei, seine Position zu benennen, hielt in der Folge unverrückt daran fest und verbat sich, Einzelheiten seiner Haltung erörtern zu müssen. Begründung: die richterliche Unabhängigkeit. Unterstützt wurde diese Haltung durch situativ gut positionierte Zeitungsauftritte von Staatsrechtsprofessoren, die das Ende des Rechts-staates am medialen Firmament aufscheinen liessen. Dem Parlament überliess man das Stochern im Dunkeln des für uns nicht fassbar gewordenen Gerichtsgefüges.
Beispiel 2:
Faktische Monopole wie das Schweizerische Höchstspannungs-Übertragungs-Netz sind auch für Ordliberale, wie ich es bin, problematisch. Sie sind es in besonderer Weise, wenn die Eigentümer eines solchen Monopols die gleichen sind, die das Netz für andere Segmente ihrer Unternehmenstätigkeit mitbenützen und dabei im Wettbewerb zu anderen stehen. Auf den ersten Blick tönt dies links. Richtig gesehen aber liegt es vorab im Interesse der Rest-Wirtschaft, dass Monopole nicht für Einzelne zu Vorteilen führen, die andere als Nachteile zu tragen haben. Mein Vorschlag deshalb: Das Höchstspan-nungsnetz soll ausgegliedert und in eine nationale Netzgesellschaft eingebracht werden Aktionäre dieser Netzgesellschaft sollen nicht die Überlandwerke selbst, sondern deren Aktionäre Kantone und Gemeinden sein. Ein Aufschrei der Überlandwerke: Verlet-zung der Eigentumsgarantie, Verstoss gegen die Verfassung, illegale Verstaatlichung, Letzteres, obwohl die Überlandwerke selbst zu über 80 % der öffentlichen Hand gehört. Durch dieses Fokussieren auf das Rechtliche will erreicht werden, dass die Gründe, welche für ein klares, auch das Eigentum umfassende Unbundling eines Monopolwerkes medial völlig in den Hintergrund treten.
Die Reaktion im Parlament auf diese beiden Beispiele: Nicht-Juristen haben schlicht kein Verständnis, dass sowohl das Bundesgericht wie die Überlandwerke der Diskussion über sachlich durchaus interessante und bedenkenswerte Fragen ausweichen, dies unter Hinweis auf juristisch angeblich unverrückbare Rechts-Dogmen. Man wirft uns vor, das Juristische als Wand gegen eine Auseinandersetzung in der Sache und als Blocka-de der Sachpolitik zu instrumentalisieren.
Ich räume durchaus ein, dass die von mir aufgezeigte Optik überzeichnet ist. Was mir jedoch immer mehr bewusst wird, ist, dass der nicht-juristische Teil von Bern eine zunehmend grössere Beklemmung darüber empfindet, dass über Recht viel mehr als über die Sache selbst debattiert wird. Die Verrechtlichung der Politik wird zunehmend als Problem empfunden. Wir Juristen müssen diesem Problem begegnen. Ich versuche, dies in meinem politischen Alltag zu tun. Mein Ansatz: Prioritär müssen wieder die Diskussionen in der Sache werden. Von Pragmatismus geprägt sind zuerst Analysen in der Sache zu machen und Lösungsansätze für die Sache zu suchen. Sind solche Ansätze einmal gefunden, haben sie sich am Recht, am rechtlich Machbaren, am rechtlich Zulässigen zu messen. Aufgabe der Juristen kann nicht sein, Lösungen zu erschweren oder gar zu verhindern. Unsere Aufgabe muss vielmehr sein, rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, mit dem rechtlich Möglichen zu ringen und erst dann aber nur dann, wenn ein rechtlich gangbarer Weg nicht aufgezeigt werden kann das Primat des Rechtes durchzusetzen, dann aber auch mit aller Konsequenz. Recht ist nie die Sache selbst. Recht ist immer nur ein Gefäss, das mit Sachverhalten zu füllen ist - zuerst die Sache, dann dessen Einordnung. Recht ist nie Selbstzweck, somit also nie eine Verkörperung von sich selbst, um seiner selbst willen. Recht darf nicht zum zentralen und allein Bestimmenden unseres Denkens und Handelns werden. Recht hat zu dienen und nicht zu herrschen.
Auf dieser Grundlage habe ich versucht, mein bisheriges Juristenleben zu führen - als Politiker, als Anwalt, als Mann auch der Wirtschaft. Ich bin kein hochkarätiger Jurist und keine alles überstrahlende Leuchte am Himmel der Rechtswissenschaft. Die Unterschie-de von Tat- und Rechtsfrage, von staatsrechtlicher Beschwerde und Verwaltungsbe-schwerde, von Irrtum und Gewährleistung haben sich bei mir bis heute noch nicht mit absoluter Subtilität erschlossen. Ich mag das Hauptverdienst kommt dabei meinen juristisch kompetenteren Mitarbeitern zu ein ganz passabler Anwalt sein und in Rechts-fragen als etwas über dem Durchschnitt positionierter Politiker beurteilt werden. Was ich aber glaube, ist, dass niemand mir vorwerfen kann, vom gesunden Menschenverstand keine Ahnung zu haben. Ich habe mich mit was auch immer ich konfrontiert wurde seit jeher bemüht, vorerst einmal Plausibilitäten zu suchen. Zuerst den Wald sprich: plausible Lösungsmöglichkeiten eines Problems zu finden, war und ist mir wichtiger, als vom Anfang an nach einer Unzahl von Bäumen sprich: facettenreiche rechtliche Bedenken und ins Unrealistische sich verästelnde Rechtskonstruktionen zu suchen. Ich bin damit nicht schlecht gefahren.
Wenn ich dies so sage, entsteht eine Gefahr. Menschen so ungefähr ab 60 beginnen, in sich die Verpflichtung zu fühlen, der Nachwelt vermitteln zu müssen, was sie sich selbst immer mehr überschätzend in ihrem Leben an eigenen Erkenntnissen gewonnen haben. Ich habe zu Hause versprechen müssen, diesem Gruftie-Effekt nicht zu erliegen und der Versuchung, mich für die Nachwelt unsterblich zu machen, zu widerstehen.
Trotzdem - und Sie mögen meine Eitelkeit entschuldigen - wage ich ein Resumé dessen, das ich mir sagen würde, wenn ich heute an Ihrer Stelle hier sitzen würde - eine Situation allerdings, die plastisch sich zu veranschaulichen doch einiges an Vorstellungskraft voraussetzt.
Ich meine, dass ein guter Jurist sich aus drei Komponenten zusammensetzt: Ein Drittel Juristerei, ein Drittel Allgemeinwissen, ein Drittel Mensch, letzteres verstanden als Menschlichkeit, als menschliches Einfühlungsvermögen und als Verständnis für das Menschsein des andern.
Ich muss um meinen Job gut zu machen vorerst zumindest einigermassen verstehen, um was es überhaupt geht, was wirtschaftlich, was ökologisch, was psychologisch, was finanziell, was architektonisch oder was auch immer Sache ist. Sie alle haben sich in Ihrem bisherigen Leben eine Fülle von Allgemeinwissen angeeignet. Was immer aber man weiss, es genügt nie. Allgemeinwissen immer und immer zu mehren, setzt Neugier voraus. Geben Sie Ihrer Neugier nach. Stecken Sie Ihre Köpfe in alle Töpfe, wo auch immer sich Neues finden und erfahren lässt
Wissen Sie, um was es geht, haben Sie die Aufgabe, das Gefundene in das Gefäss des Rechts einzubetten, so klar, so einfach wie möglich.
Dieses Gefäss dann in seiner Bedeutung zu würdigen und zu vertreten, bestimmt sich nach dem, was Sie als Mensch, was Sie als Persönlichkeit sind. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass beim juristischen Auftritt eine Prise Bescheidenheit gar nicht so schlecht ist. Wir Juristen sind Diener an der Sache, am Recht und am Gebot der Menschlichkeit. Ein Diener steht nicht im Zentrum. Wer sich in Verkennung dieser Gegebenheiten aufbläst, missachtet, was unsere Aufgabe als Diener am und für das Recht ist. Dazu kommt, dass es besser ist, durch Leistung vom Rand eines Geschehens in Richtung dessen Mittelpunkt zu rücken, als durch Show und Glamour vorerst den Mittelpunkt anzustreben, um dann zu merken, von den tatsächlich Wichtigen an den Rand gedrängt zu werden.
In diesem fast etwas melancholischen Sinn wünsche ich Ihnen allen ein tolles Leben, als Juristinnen und Juristen, vor allem aber als Menschen und Persönlichkeiten.


