Votum Ständerat Rolf Schweiger zu seiner Motion betreffend Kinderpornographie
gehalten am 8.6.2006 anlässlich der Frühjahrssession 2006
Ein Übermass von Geboten und Verboten, mit welchen das Handeln unserer Jugend direkt oder indirekt gelinkt werden soll, erachte ich als falsch. Jugendliche dürfen und sollen Fehler machen können, denn nur dies schafft die Voraussetzungen dafür, später selbst verantwortliche Erwachsene werden zu können. Dies gilt für alle diejenigen Bereiche des jugendlichen Lebens, wo Fehler korrigierbar sind. Daneben aber gibt es Bereiche des jugendlichen Lebens, wo negative Ereignisse, Eindrücke und Geschehnis-se für das spätere Leben nicht oder doch fast nicht mehr korrigierbar sind. Dazu gehört die Sexualität und damit etwas, was für die Gefühls- und Liebeswelt des späteren Erwachsenen eine zentrale Rolle spielt. Der Einstieg in die Sexualität ist für jeden Menschen prägend. Sexuelle Erfüllung kann später nur finden, wer erste sexuelle Erfahrungen jugendgerecht gemacht hat, dies in sanftem Annähern an die Vielfalt dessen, was Sexualität sein kann und sein soll. Ein junger Mensch, der zu Beginn seiner Sexualität mit Dingen und Praktiken konfrontiert wird, die für ihn (noch) nicht vorstellbar, schockierend, ja abstossend sind, läuft grosse Gefahr, Sexualität später nicht mehr positiv und als etwas Schönes und für die Liebe prägendes empfinden zu können. Er wird nie Gefühle erleben und haben können, die Liebe zu geben vermag.
Dieses Nicht-Rückgängigmachen-Können der Folgen von sexuellen Schock-Erlebnissen in der Jugendzeit ist es, welches mich staatliche Vorkehren zum sexuellen Schutz der Jugendlichen als richtig, ja als zwingend beurteilen lassen. Solche Vorkehren mögen sogar im Einzelfall als pingelig erscheinen. Ich bejahe sie aber trotzdem.
Dies ist die Ausgangslage meiner Motion, die ich übrigens in Zusammenarbeit mit jungen Frauen aus der Westschweiz ausgearbeitet habe. Ich danke dem Bundesrat, dass er sie zumindest teilweise annehmen will. Angesichts dessen jedoch, was ich einführend gesagt habe, meine ich, dass meine Motion von uns als Erstrat integral erheblich erklärt werden sollte. Einige Korrekturen, die der Bundesrat erforderlich beurteilt, kann auf seinen Antrag der Nationalrat vornehmen. Im Erstrat sind solche Korrekturen nicht möglich, was für uns jedoch nicht Anlass sein darf, deswegen meine Motion nur in Teilen anzunehmen. Ich wäre Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dankbar, wenn Sie dies auch so sehen würden.
Doch nun zu einzelnen Ziffern meiner Motion:
- Die Annahme von Ziff. 1. der Motion, welche vorsieht, dass der vorsätzliche Konsum harter Pornografie auch ohne computermässige Besitznahme bestraft werden kann, dürfte kaum strittig sein.
- Ziff. 2. will Verfahren auch vorab geben die Kinderpornografie erleichtern, indem die Pflicht zur Aufbewahrung von Lockbuchdaten auf zwölf Monate verlängert wird und die Missachtung dieser Frist bestraft werden kann. Mit der Bestrafung ist der Bundesrat einverstanden. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist will er jedoch erst beurteilen, wenn ein von ihm in Auftrag gegebener Bericht hierzu vorliegt. Ich meine nun aber, dass das Abwarten dieses Berichtes eine Ablehnung von Ziff. 2. meiner Motion nicht rechtfer-tigt. Einerseits besteht eine Korrekturmöglichkeit im Zweitrat, dies dann, wenn der Bericht dannzumal vorliegen sollte und zu einem anderen Ergebnis kommt. Andererseits darf es nicht so sein, dass die Erarbeitung eines Berichts durch den Bundesrat Motionen des Parlaments lähmen darf. Wäre dem nämlich so, würden die Motionsrechte des Parlaments entscheidend beeinträchtigt, wäre doch diesfalls allein die Tatsache, dass ein Bericht in Ausarbeitung ist, Grund dafür, eine Motion nicht annehmen zu können. Jede Berichtsausarbeitung würde so Motionen blockieren.
- Zu Ziff. 2. möchte ich eine eigene Recherche erwähnen. Ich habe im Google einschlägi-ge Stichworte eingegeben und übrigens in Anwesenheit einer Mitarbeiterin und meiner Frau das Ergebnis angesehen. Ich habe dann im Google so eingebaut vorerst eine gefilterte und dann eine ungefilterte Version anschauen können. (Der Google-Normalfall ist ein teilgefilterter.) Sie glauben nicht, welche Unterschiede zwischen der gefilterten und der ungefilterten Version bestanden haben. Die gefilterte Version bestand aus zwar nicht gerade lupenreinen Fotos von leicht bekleideten Kindern. Das ungefilterte war obwohl Extremes an Kinderpornografie wohl härter sein dürfte schlimm. Filter-möglichkeiten also sind vorhanden, technisch möglich. Was ich nun vorschlage ist, dass jeder Provider Filtermöglichkeiten, die er hat und technisch relativ einfach durchführen kann, auch Eltern kostenlos zur Verfügung stellt. Andere Länder haben dies getan. Die Technik, dies ohne Riesenaufwand zu tun, ist vorhanden. Ich sehe nicht, warum die Schweiz dies nicht auch tun sollte. Zwar bin ich mir bewusst, dass ein absoluter Schutz so nicht erreichbar ist. Filtermöglichkeiten zu gewährleisten ist also nur ein weiterer Mosaikstein im Kampf gegen harte, auch für Kinder erreichbare Pornografie.
Es sind insgesamt vier Massnahmen, die ich bildhaft als Mosaiksteine betrachte, welche mithelfen können, unserer Jugend eine unbelastete sexuelle Entwicklung und Verwal-tung zu ermöglichen. Diese Massnahmen mögen nicht perfekt sein. Besser aber ist, Nicht-Perfektes als nichts zu tun. Deshalb beantrage ich Ihnen die integrale Gutheissung meiner Motion.


