Bundesstrafgericht
Die Wahl der Vereinigten Bundesversammlung dürfte morgen erfolgen. Es zweifelt niemand daran, dass Zugs Obergerichtspräsident bald in Bellinzona arbeiten wird.
Interessanter Neubeginn
Die Bewerber wurden von der Gerichtskommission, die von Ständerat Rolf Schweiger präsidiert wird, unter die Lupe genommen und von den Fraktionen nominiert. Auf das Stelleninserat hatten sich rund 70 Personen gemeldet, darunter Obergerichtspräsident Alex Staub (54): «Von Privatseite wurde ich dazu motiviert mit dem Hinweis, dass ich gute Voraussetzungen mitbrächte, zum Präsidenten gewählt zu werden. Ich hatte zwar keinen Anlass, etwas Neues zu suchen. Meine Aufgabe ist interessant und füllt mich aus.»
Er ist als FDP-Vertreter seit Anfang 1993 Obergerichtspräsident, zuvor war er zunächst Anwalt und dann Staatsanwalt. Sein Interesse wurde dadurch geweckt, dass er beim Aufbau eines neuen Gerichts mitwirken kann: «Es gibt wenige Chancen in der Schweizer Geschichte, beim Start eines Bundesgerichts dabei zu sein und dieses mitzugestalten.»
Seine Motivation sei auch sprachlicher Natur: Er spricht fliessend italienisch und französisch. Alex Staub möchte nicht vor dem 1. April ins Tessin ziehen und den Übergang in Zug sicherstellen. Dazu gehört die Erstellung des Rechenschaftsberichts von diesem Jahr. Er will weiter in Zug wohnen und in Bellinzona Wochenaufenthalter sein.
Bundesgericht entlasten
Um das Bundesgericht zu entlasten, wurde das Bundesstrafgericht geschaffen. Gemäss Gesetz soll es einst 15 bis 35 Richterstellen umfassen. Anfänglich werden neben dem Richterkollegium rund 20 Personen arbeiten. Zuständig ist das Bundesstrafgericht, über Straftatbestände zu entscheiden, die der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen und heute von der Bundesanwaltschaft vielfach an die Kantone delegiert werden (zum Beispiel Sprengstoffdelikte, Geldfälscherei).
In Bellinzona wird zudem über komplexe, internationale und/oder interkantonale Fälle von Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption gerichtet, bei dem die inzwischen ausgebaute Bundesanwaltschaft die Ermittlungen führt. Beschwerdeinstanz ist dann das Bundesgericht.
Fälle, die bisher direkt in Lausanne verhandelt wurden (etwa die Fälle Nyffenegger, Kopp, Bührle), müssen künftig erstinstanzlich in Bellinzona beurteilt werden. Zuständig ist man auch für die Abklärung der strittigen Zuständigkeit von Straffällen. Das Bundesstrafgericht ist zudem die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft und die eidgenössischen Untersuchungsrichter.


