Bundesgerichtsgesetz
Beschwerderecht soll bleiben
Das Bundesgericht ist gemäss Ständerat im Prinzip nicht zuständig für Einbürgerungsfragen. Trotzdem kann es auch künftig angerufen werden.
Das Beschwerderecht gegen willkürliche und diskriminierende Einbürgerungsentscheide dominierte die gestrige Ständeratsdebatte über das Bundesgerichtsgesetz. Weil sie die direkte Demokratie in Gefahr sah, hatte die Kleine Kammer diese Möglichkeit bereits in der Bürgerrechtsreform gestrichen. Inzwischen hiess aber das Bundesgericht die Beschwerde von fünf Personen aus Ex-Jugoslawien gut, die in Emmen nicht eingebürgert worden waren, und sprach sich gegen Volksabstimmungen über Einbürgerungen aus.
Bundesgericht entmachten
Die Mehrheit der ständerätlichen Rechtskommission wollte nun das Bundesgericht in Einbürgerungsfragen entmachten. Bei willkürlichen und diskrimiminierenden Entscheiden wäre der Gang nach Lausanne demnach nicht mehr möglich gewesen. Noch einen Schritt weiter ging Carlo Schmid. Der Innerrhoder CVP-Vertreter wollte sämtliche Einbürgerungsentscheide dem Zugriff des Bundesgerichts entziehen.
Gegen «Taschenspielertricks»
Uralte Gemeinderechte dürften nicht kaltschnäuzig durch einen Richterspruch erledigt werden, argumentierte er. Es gelte, «die ungebremste Reise in Richtung eines Richterstaates zu bremsen». Die jüngsten Bundesgerichtsentscheide nannte Schmid «eine Provokation» und warf der Nationalratskommission, die wegen der Bundesgerichtsurteile nicht mehr am Beschwerderecht festhält, «Taschenspielertricks» vor.
Schmids Bedenken wurden von vielen geteilt. Trotzdem befand die Mehrheit, das Bundesgerichtsgesetz sei nicht der richtige Ort, um diese Frage zu regeln. Mit 22 zu 16 Stimmen wurde zwar entschieden, dass Beschwerden gegen Einbürgerungsentscheide vor Bundesgericht an sich unzulässig sind; grundsätzlich sind kantonale Gerichte zuständig. Gleichzeitig hiess der Rat aber mit 25 zu 14 Stimmen einen Antrag von Toni Dettling (FDP, Schwyz) gut, dass bei Verfahrensfehlern und grundsätzlichen Rechtsfragen Rekurse möglich sind. Wenn es «offensichtliche Anhaltspunkte» für eine Verletzung des verfassungsmässig garantierten Diskriminierungsverbots gibt, bleibt demnach eine Beschwerde ans höchste Gericht zulässig.
Luzern und Lausanne entlasten
Mit 23 zu 8 Stimmen wurde die Totalrevision der Bundesrechtspflege verabschiedet und dem Nationalrat zugesandt. Dabei geht es vorab nicht um Einbürgerungen, sondern um die Entlastung der Gerichte in Lausanne und Luzern. Bei einer ständig wachsenden Zahl von Rechtshändeln sei die Zahl der Richterinnen und Richter seit 20 Jahren unverändert geblieben, sagte Kommissionssprecher Rolf Schweiger (FDP, Zug). In dieser Lage gebe es zwei Möglichkeiten: die Zahl der Gerichtspersonen zu erhöhen oder die Zahl der Fälle zu reduzieren, sagte Schweiger.
Kein «Riesengericht»
Ein «Riesengericht» würde eine einheitliche Rechtsprechung gefährden. Eine Einheitsbeschwerde werde dem Gericht mehr Zeit für die Reflexion über Grundsatzfragen geben.
Die Entlastung des Bundesgerichtes mit Vorinstanzen und einer «massvollen» Beschränkung des Zugangs nach Lausanne und Luzern sei nötig, sagte Justizministerin Ruth Metzler. Das Volk wolle sorgfältige und nicht nur rasche Richtersprüche. Vor dem Gang zum Bundesgericht seien die kantonalen Instanzenwege zu beschreiten.
Höhere Streitwertgrenze
In vermögensrechtlichen Sachen soll die 1959 festgelegte Streitwertgrenze von 8000 auf 40 000 Franken angehoben werden, es sei denn, es handle sich um eine Grundsatzfrage. Mit 24 zu 9 Stimmen lehnte es der Ständerat ab, in arbeits- und mietrechtlichen Fragen auf 20 000 Franken hinunterzugehen.


