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Gute Nachricht für die finanzstarken Kantone

nus. Für eine der strittigsten Fragen beim Neuen Finanzausgleich (NFA) - die Festlegung einer Obergrenze beim Ressourcenausgleich - zeichnet sich eine Antwort ab, die bei finanzstarken Kantonen wie Zug, Schwyz, Nidwalden oder Zürich gut ankommen dürfte. Die 13-köpfige NFA-Kommission des Ständerats entschied gestern nämlich beinahe einstimmig, den Beitrag der ressourcenstarken Kantone auf 80 Prozent des Bundesbeitrags festzulegen. Der Nationalrat wollte die Limite bei 100 Prozent setzen, der Ständerat sprach sich für 75 Prozent aus. Der Zuger Ständeherr Rolf Schweiger (FDP), Mitglied der NFA-Kommission: «Ich bin zuversichtlich, dass der Ständerat auf unsere Linie einschwenken wird.» Schweiger glaubt auch, dass der Entscheid das Differenzbereinigungsverfahren überdauert.

Längere Übergangszeit
Auch beim Härteausgleich von 428 Millionen, der verhindern soll, dass die schwachen Kantone in der Übergangszeit zum Neuen Finanzausgleich anfänglich schlechter fahren, plädiert die Kommission für einen Kompromiss.

Der Ständerat sieht vor, den Härteausgleich während vier Jahren voll anzuwenden und dann über 20 Jahre aufzuheben. Der Nationalrat will diesen aufheben, sobald er nicht mehr notwendig ist. Nun schlägt die Kommission einen Abbau über 28 statt 24 Jahre vor.

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