Direkt zum Inhalt
Direkt zur Navigation

Zug und der Neue Finanzausgleich nach dem Ständerat

Der Neue Finanzausgleich (NFA) wird Zug erheblich belasten. Manche neigen deshalb zur Ansicht, Zuger Politiker hätten den NFA vehement zu bekämpfen und fundamental zu opponieren. Eine solche Betrachtungsweise greift zu kurz - denn: Die Frage ist nicht, ob Zug den NFA will oder nicht. Die Frage ist vielmehr, was geschieht, wenn der NFA nicht kommt? Meine Erfahrungen und Eindrücke während der 15-tägigen Kommissionsarbeit und der zweitägigen Ständeratsdebatte haben für mich eines zur Gewissheit werden lassen: Die überwiegende Zahl der Kantone ist nicht länger bereit, die hohen Steuerunterschiede innerhalb der Schweiz zu akzeptieren. Wenn nicht ein NFA zur Diskussion stünde, würde der Druck so gross, dass realistischerweise schon bald eine materielle Steuerharmonisierung käme.

Für einen den Realitäten verpflichteten Zuger Politiker besteht demnach die Alternative nur darin, entweder ab 2007 den NFA zu akzeptieren und ihn vorher zu optimieren oder dann aber Gefahr zu laufen, mit einer materiellen Steuerharmonisierung konfrontiert zu werden. Ein optimierter NFA ist für Zug - wenn wir es geschickt angehen - verkraftbar; eine Steuerharmonisierung würde unsere Strukturen und vorab unsere Position in der Weltwirtschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit zerstören. Das für einen Zuger Politiker anzustrebende Ziel muss deshalb darin bestehen, dafür zu sorgen, dass der NFA die Besonderheiten Zugs berücksichtigt und Schranken für eine zukünftige Ausweitung gesetzt werden.

Dabei sind drei Dinge wichtig: Eine gewisse Absicherung gegen spätere Erhöhungen, eine faire Behandlung der privilegiert besteuerten internationalen Gesellschaften und die möglichst uneingeschränkte Beibehaltung der Kantonsanteile an den Bundessteuern. Ich meine, dass der NFA, wie er sich nach der ständerätlichen Debatte präsentiert, diesen Anliegen, wenn auch nicht optimal, gerecht wird.

Eine neue Verfassungsbestimmung legt fest, dass die Beiträge der Geberkantone an die Bundesbeiträge gekoppelt werden und maximal drei Viertel hievon betragen dürfen. Diese indirekte Obergrenze kann eine gewisse Stabilität gewährleisten und nicht zuletzt deshalb, weil die Schuldenbremse den Bundesleistungen an den NFA gewisse Grenzen setzt. Ebenfalls durch den Ständerat wurde in die Verfassung eine Bestimmung aufgenommen, dass die internationale Steuerwettbewerbsfähigkeit der Kantone erhalten bleiben muss. Eine Folge dieser neuen Verfassungsform hat zu sein, dass beim NFA das Steuerpotenzial internationaler Firmen realistisch beurteilt und nur in dem Umfange berücksichtigt wird, wie die Gewinne solcher Firmen in den Kantonen auch tatsächlich besteuert werden. Beträgt beispielsweise der zu besteuernde Anteil 15Prozent des gesamthaft erwirtschafteten Gewinnes, darf der gesamte Reingewinn einer solchen internationalen Firma auch beim NFA nur mit 15 Prozent berücksichtigt werden. Diese Reduktion nennt sich Faktor Beta (eine für Zug in Zukunft ungemein wichtige Zahl).

Zu wissen ist nun, dass die in der bundesrätlichen Botschaft für den Kanton Zug genannte Mehrbelastung von rund 110Millionen wegen fehlender Unterlagen nicht berechnet werden konnte, sondern auf blossen Annahmen und Schätzungen beruht, somit eine fiktive ist. Dazu kommt, dass der NFA erst 2007 in Kraft tritt und für die Ermittlung der NFA-Anteile der Kantone die steuerbaren Einkommen und Gewinne erst künftiger Jahre massgebend sein werden.

Dies bedeutet: Wenn einst alle erforderlichen statistischen Unterlagen vorliegen und wenn die Festlegung des Faktors Beta entsprechend der tatsächlichen Besteuerung internationaler Firmen erfolgt, wird sich für den Kanton mit Sicherheit eine andere Mehrbelastung als 110Millionen ergeben. Sehr viel spricht dafür, dass diese Mehrbelastung kleiner sein dürfte. Nebst dem Faktor Beta spielt auch die wirtschaftliche Entwicklung eine grosse Rolle. Wenn zum Beispiel Zürich, Basel, Schwyz oder Genf stärker als Zug wachsen sollten, würde das die Zuger NFA-Belastung senken. Zu hoffen ist nur, dass der Nationalrat die besondere Situation der Geberkantone ähnlich zu gewichten bereit ist, wie dies der Ständerat getan hat.

Weiter hat der Rat beschlossen, dass die Kantonsanteile an der Bundessteuer weiterhin 17Prozent (und nicht 15, wie von Bundesrat beantragt) betragen sollen. Allerdings gibt es hievon eine, von den Geberkantonen abgelehnte Ausnahme, gemäss welcher eine Reduktion auf 15Prozent dann doch wieder erfolgen kann, wenn die Finanzierung des NFA dies erfordert.

Selbstverständlich wäre es für einen Zuger Politiker schön, wenn er der Bevölkerung sagen könnte, der NFA sei ein blosser Spuk, der schon bald einmal vorüber sei. Täte ich das, wäre dies unredlich. Wenn der NFA nämlich nicht kommt, führte das dazu, dass an seine Stelle ein viel schlimmeres Übel tritt, nämlich eine materielle Steuerharmonisierung. Das wäre für Zug eine Katastrophe, könnte es doch so sein, dass die Gesamtbelastung der Steuerpflichtigen sich um rund die Hälfte erhöhen würde. Einige wollen dies. Fatal aber wäre, wenn viele, die dies nicht wollen, durch eine unvernünftige Haltung gegenüber dem NFA letztlich der Linken und den finanzschwachen Kantonen genau diejenigen Gründe und Argumente liefern, welche diese brauchen, um doch noch eine materielle Steuerharmonisierung politisch durchbringen zu können.

Rolf Schweiger, Ständerat, Baar

Interner Linkzurück zur Übersicht