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Kommission geht auf Zuger Forderungen ein

Die Kritik der Geberkantone wie Zug wurde von der Ständeratskommission erhört. sdSie kommt ihnen beim Neuen Finanzausgleich (NFA) ein Stück weit entgegen.

ap/adm/nus. Das seit einem Jahrzehnt vorangetriebene Projekt des NFA zwischen Bund und Kantonen hat die erste parlamentarische Hürde ohne grundlegende Abstriche genommen. Die Spezialkommission des Ständerats, in der auch der Zuger FDP-Ständeherr Rolf Schweiger sitzt, hiess die Verfassungsänderungen über die Aufgabenentflechtung, die Neugestaltung der Verbundaufgaben und die interkantonale Zusammenarbeit sowie die neuen Mechanismen im Finanzausgleichsgesetz ohne Gegenstimmen gut, wie Kommissionspräsident Hansheiri Inderkum (CVP, Uri) gestern vor den Medien im Bundeshaus bekannt gab.

Schwerzmann vorerst zufrieden
Die Kommission brachte aber auch verschiedene Retuschen am Projekt des Bundesrats an. So will sie bei den Mechanismen zum Finanzausgleich den Beitrag der zahlenden Kantone auf maximal drei Viertel des Beitrags des Bundes begrenzen. Und die von der Zuger Regierung wiederholt geforderte Belastungsobergrenze für Geberkantone soll statt im Gesetz auf Verfassungsstufe festgeschrieben werden. Zugs Finanzdirektorin Ruth Schwerzmann sagte der «Neuen Zuger Zeitung» gestern Abend auf Anfrage, dass sie damit «sehr zufrieden» sei, schliesslich hätte sie das «schon 1999 gefordert». Zug muss nach den derzeit geltenden Berechnungsgrundlagen zwar immer noch rund 100 Millionen Franken mehr an die finanzschwachen Kantone zahlen. Doch laut Schwerzmann befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe, in der auch die Finanzdirektion des Kantons Zug mitwirkt, damit, wie der entscheidende Index zur Messung der Finanzkraft der Kantone wissenschaftlich fundiert ausgestaltet werden kann. Schwerzmann: «Unser Lobbying hat bisher jedenfalls gewirkt, wir konnten sensibilisieren. Und wir werden auch künftig nicht locker lassen.»

Reichere kommen etwas besser weg

Der Neue Finanzausgleich (NFA) ist reif fürs Parlament. «Der NFA ist unbestritten, wir haben aber neue Pflöcke eingeschlagen», sagt Hansheiri Inderkum.

Der Neue Finanzausgleich ist ein Grossprojekt, das deshalb auch als «Jahrhunderprojekt» bezeichnet wird: Es soll einerseits das steuerliche Gefälle zwischen den Kantonen mildern und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt werden. «Das Gelingen des Neuen Finanzausgleichs ist für das Überleben der Föderalismusidee von entscheidender Bedeutung», sagt denn auch der Urner CVP-Ständerat Hansheiri Inderkum. Als Präsident der ständerätlichen Spezialkommission brachte er das Geschäft zur Parlamentsreife.

Sechs Kantone müssen zahlen
Im Grundsatz ist sich die Kommission einig: «Gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates wurden keine tragenden Elemente geändert oder herausgebrochen», bilanzierte Inderkum gestern vor den Medien. Trotzdem seien einige «Pflöcke» eingeschlagen worden.
So etwa beim Ressourcenausgleich. Dieser sieht vor, dass finanzstarke Kantone künftig mehr Geld in einen gemeinsamen Topf abliefern, um damit finanzschwächeren Kantonen unter die Arme zu greifen. Dieser Topf beläuft sich auf insgesamt 2,4 Milliarden Franken. Basierend auf Modellrechnungen von 1998/99 müssten sechs Kantone mehr als bisher bezahlen, nämlich Zürich, Zug, Genf, Schwyz, Nidwalden und Glarus. Kritik kam insbesondere aus Zug und Zürich. Zürich befürchtet, künftig zu den bereits bezahlten 500 Millionen noch mit jährlich 300 weiteren Millionen belastet zu werden. Zug ging von einem Zusatzaufwand von rund 100 Milionen, Schwyz von 21 und Nidwalden von 5,5 Millionen aus.

Obere Grenze fixiert
Diesen Geberkantonen kommt die Kommission nun ein Stück weit entgegen, indem die obere Grenze des zu bezahlenden Betrages nicht auf Gesetzes-, sondern auf Verfassungsstufe festgehalten werden soll. Damit werden künftige Änderungen erschwert. Gleichzeitig soll der Maximalbeitrag zu Gunsten der ärmeren Gliedstaaten maximal drei Viertel des Bundesbeitrages ausmachen.
Korrekturen bringt die Spezialkommission auch beim umstrittenen Härteausgleich an. Mit 430 Millionen Franken soll verhindert werden, dass finanzschwache Kantone anfänglich schlechter fahren. Hier verlangt die Kommission einen sukzessiven Abbau um jährlich 5Prozent, sodass der Härteausgleich für die Zahlerkantone spätestens nach 24 Jahren vom Tisch ist. Die largere Formulierung des Bundesrates soll also ersetzt werden.

Engere Zusammenarbeit
Der Neue Finanzausgleich will nicht nur die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen und unter den Kantonen neu regeln, sondern durch einen Lastenausgleich auch vermehrte Kooperationen fördern. Die Kommission hat nun neun Bereiche definiert, für die solche Zusammenarbeitsverträge verpflichtend werden sollen. Diese reichen von der Zusammenarbeit im Straf- und Massnahmenvollzug über die Fachhochschulen und Universitäten bis hin zu Kultureinrichtungen, zur Abfallentsorgung, zur Abwasserreinigung, zur Spitzenmedizin, zum öffentlichen Agglomerationsverkehr oder zum gemeinsamen Betrieb von Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden.
Auch hier strebt die Kommission eine Regelung auf Verfassungsstufe an. Zudem soll nicht der Bundesrat, sondern die Bundesversammlung die Kantone zur Zusammenarbeit zwingen. Inderkum ist überzeugt, dass dieser Fall kaum eintreten wird: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bundesrat oder die Bundesversammlung eine ganze Region zu einer Zusammenarbeit verknurren wird, wenn sie dies ablehnen.»

Engere Zusammenarbeit
Der Neue Finanzausgleich will nicht nur die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen und unter den Kantonen neu regeln, sondern durch einen Lastenausgleich auch vermehrte Kooperationen fördern. Die Kommission hat nun neun Bereiche definiert, für die solche Zusammenarbeitsverträge verpflichtend werden sollen. Diese reichen von der Zusammenarbeit im Straf- und Massnahmenvollzug über die Fachhochschulen und Universitäten bis hin zu Kultureinrichtungen, zur Abfallentsorgung, zur Abwasserreinigung, zur Spitzenmedizin, zum öffentlichen Agglomerationsverkehr oder zum gemeinsamen Betrieb von Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden.
Auch hier strebt die Kommission eine Regelung auf Verfassungsstufe an. Zudem soll nicht der Bundesrat, sondern die Bundesversammlung die Kantone zur Zusammenarbeit zwingen. Inderkum ist überzeugt, dass dieser Fall kaum eintreten wird: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bundesrat oder die Bundesversammlung eine ganze Region zu einer Zusammenarbeit verknurren wird, wenn sie dies ablehnen.»

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